Behandlungsschritte

Auf dieser Seite informieren wir Sie, wie die logopädische Behandlung abläuft.

Das Wichtigste vorab ist eine Heilmittelverordnung Nr.14, in Größe DINA 4, für Sprach -, Sprech -, Stimm – und Schlucktherapie, umgangssprachlich auch Rezept genannt, welches von einer/em Ärztin/Arzt verordnet und ausgestellt werden muss. Da diese ab dem Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig ist, bekommen Sie von uns innerhalb weniger Tage mindestens einen Terminvorschlag angeboten, um die Behandlung frühzeitig beginnen zu können.

In der ersten Therapieeinheit finden eine Anamnese und eine Erstdiagnostik statt. Dies kann unter Umständen auch auf mehrere Sitzungen verteilt werden, je nach Umfang der Diagnostik und Ausdauer- und Konzentrationsfähigkeit des Patienten.

Bei schüchternen oder zurückhaltenden Kindern liegt der Schwerpunkt zunächst darauf, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen. Übungen, die oft auch spielerisch verpackt werden, sind jedoch Bestandteil einer jeden Therapieeinheit.

Nach Abschluss der Diagnostik folgt eine individuell auf die Bedürfnisse und auf das Leistungsvermögen des Patienten abgestimmte Behandlung. Die letzten fünf Minuten einer Therapie sind dafür vorgesehen, noch ein Gespräch mit Eltern und/oder Angehörigen über die Ergebnisse der durchgeführten Behandlung zu führen. Bei Bedarf kann auch ein Gespräch über eine ganze Therapieeinheit erfolgen.

Spätestens zur vorletzten Behandlung einer Verordnung erhalten Sie einen Bericht für die Ärztin oder den Arzt, der dann ggf. eine Folgeverordnung ausstellt. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Arztbericht abzugeben, stellen wir diesen gerne auch per Post zu.

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.